1. Erstkontakt und Mediationskontrakt

Die Konfliktparteien schildern, worum es in ihrem Konflikt geht. Der Mediator informiert über Prinzipien, Ablauf und Ziel der Mediation. Nachdem die Grundregeln besprochen sind und beide Parteien ihre Bereitschaft zur Mediation erklärt haben, wird ein Kontrakt geschlossen.

2. Sammlung der strittigen Themen

In dieser Phase werden die zu verhandelnden Themen gesammelt und Übereinstimmungen sowie Streitpunkte deutlich gemacht. Die einzelnen Punkte werden gewichtet und in eine Rangfolge gebracht, die das weitere Vorgehen bestimmt.

3. Bearbeitung des Konflikts

Hier werden die Interessen und Beweggründe beider Seiten herausgearbeitet und die Ziele formuliert, die die Konfliktparteien in der Zukunft erreichen wollen.

4. Entwicklung, Bewertung und Verhandlung von Lösungsmöglichkeiten

Die Konfliktparteien suchen nach Wegen, wie sie das erreichen können, was sie erreichen wollen. Dabei sind häufig auch rechtliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen, über die sich die Konfliktparteien - gemeinsam oder getrennt - bei einem Beratungsanwalt informieren können. Die rechtlichen Aspekte werden gemeinsam besprochen und mögliche Konsequenzen für das Ergebnis der Mediation diskutiert.

5. Entscheidung und Vereinbarung

Die Konfliktparteien verhandeln, entscheiden und einigen sich. Beide Seiten überprüfen, ob sie die gefundenen Lösungen als fair empfinden und annehmen können. In einer verbindlichen Form werden die Ergebnisse der Mediation zusammengefasst und eine Vereinbarung getroffen. Dies kann z. B. durch eine schriftliche Absichtserklärung geschehen, die als Vorlage für eine rechtsverbindliche notarielle Vereinbarung dient..